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   BVerwG, 21.04.2011 - 9 B 66.10   

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https://dejure.org/2011,17133
BVerwG, 21.04.2011 - 9 B 66.10 (https://dejure.org/2011,17133)
BVerwG, Entscheidung vom 21.04.2011 - 9 B 66.10 (https://dejure.org/2011,17133)
BVerwG, Entscheidung vom 21. April 2011 - 9 B 66.10 (https://dejure.org/2011,17133)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Beanstandung der Beurteilung der Ackerfähigkeit durch das Flurbereinigungsgericht; Vermeidbarkeit eines Landminderausweisung in einer Größenordnung von 2,7% des Gesamtabfindungsanspruchs

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 19.08.1997 - 7 B 261.97

    Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegung der Grundsatzbedeutung -

    Auszug aus BVerwG, 21.04.2011 - 9 B 66.10
    Dagegen genügt es nicht, eine bloß fehlerhafte oder unterbliebene Anwendung derartiger Rechtssätze des Bundesverwaltungsgerichts aufzuzeigen (stRspr; vgl. etwa Beschluss vom 19. August 1997 - BVerwG 7 B 261.97 - Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 26 S. 14).
  • BVerwG, 20.11.1995 - 4 C 10.95

    Rechtliches Gehör - Nichtberücksichtigung entscheidungserheblichen

    Auszug aus BVerwG, 21.04.2011 - 9 B 66.10
    Von einer Verkürzung des Rechts auf Gehör kann aber nur dann ausgegangen werden, wenn die Umstände des Falles den eindeutigen Schluss zulassen, dass dies nicht geschehen ist (vgl. Urteil vom 20. November 1995 - BVerwG 4 C 10.95 - Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 267 S. 22).
  • BVerwG, 04.11.2010 - 9 B 85.09

    Verfahrensmangel; Verfahrensrüge; Amtsermittlungspflicht; Sachaufklärung;

    Auszug aus BVerwG, 21.04.2011 - 9 B 66.10
    Danach ist ein Aufklärungsmangel nur dann gegeben, wenn die Beurteilung agrarwirtschaftlicher Fragen durch das Flurbereinigungsgericht gravierende Mängel aufweist, namentlich wenn sie in sich widersprüchlich oder aktenwidrig ist oder ohne die notwendige Kenntnis der örtlichen Verhältnisse vorgenommen wurde, mithin, wenn sie schlechterdings unvertretbar ist (Beschluss vom 4. November 2010 - BVerwG 9 B 85.09 - RdL 2011, 74).
  • BVerwG, 09.12.1994 - 11 PKH 28.94

    Voraussetzungen für die Bewilligung von Prozesskostenhilfe - Anforderungen an die

    Auszug aus BVerwG, 21.04.2011 - 9 B 66.10
    Ist die vorinstanzliche Entscheidung auf mehrere selbständig tragende Begründungen gestützt, so kann die Revision nur zugelassen werden, wenn hinsichtlich jeder dieser Begründungen ein Revisionszulassungsgrund aufgezeigt wird und vorliegt (vgl. Beschluss vom 9. Dezember 1994 - BVerwG 11 PKH 28.94 - Buchholz 310 § 132 Abs. 2 Ziff. 1 VwGO Nr. 4; stRspr).
  • BVerwG, 13.01.1959 - I C 155.58

    Beanstandung einer Zuteilung in einem Flurbereinigungsverfahrens nach dem

    Auszug aus BVerwG, 21.04.2011 - 9 B 66.10
    Soweit die Beschwerde geltend macht, das Flurbereinigungsgericht weiche bezüglich der Rechtfertigung der Minderausweisung von der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 13. Januar 1959 - BVerwG 1 C 155.58 - BVerwGE 8, 95 ) ab, erfüllt sie schon nicht die Anforderungen, die § 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO an die Darlegung eines solchen Zulassungsgrundes stellt.
  • BVerwG, 11.02.1975 - V B 33.72

    Abfindungsbeschwerde - Verlust einer Jungviehweide - Fleckvieh-Zuchtbetrieb -

    Auszug aus BVerwG, 21.04.2011 - 9 B 66.10
    Dies gilt insbesondere für die Feststellung der Nutzungsart und Bodengüte (Beschlüsse vom 11. Februar 1975 - BVerwG 5 B 33.72 - Buchholz 424.01 § 44 FlurbG Nr. 31 S. 2 und vom 4. April 1979 - BVerwG 5 B 42.78 - Buchholz 424.01 § 139 FlurbG Nr. 9 S. 6, jeweils m.w.N.).
  • BVerwG, 04.04.1979 - 5 B 42.78

    Verfahrensfehler bei unterbliebener Anhörung eines Weinbausachverständigen zu

    Auszug aus BVerwG, 21.04.2011 - 9 B 66.10
    Dies gilt insbesondere für die Feststellung der Nutzungsart und Bodengüte (Beschlüsse vom 11. Februar 1975 - BVerwG 5 B 33.72 - Buchholz 424.01 § 44 FlurbG Nr. 31 S. 2 und vom 4. April 1979 - BVerwG 5 B 42.78 - Buchholz 424.01 § 139 FlurbG Nr. 9 S. 6, jeweils m.w.N.).
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